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Lexikon

Je enger und intensiver die Weltwirtschaft wird, desto mehr bewegen wir uns auf einen immerwährenden Weltfrieden zu, auch wenn das im Augenblick noch so größenwahnsinnig und vermessen klingen mag.

John Naisbitt (*1930), amerik. Prognostiker

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Begriffe aus Wirtschaft und Finanzen mit V

Valoren  Linkpfeil zum Seitenanfang
Im weitesten Sinne versteht man darunter alle Wertsachen; im Bankensektor werden aber hauptsächlich Wertpapiere, Banknoten, Schecks und Münzgeld als Valoren bezeichnet.

Value-at-Risk  Linkpfeil zum Seitenanfang
Das Value at Risk-Konzept ist ein Verfahren, das zur Berechnung des Verlustpotentials aus Preisänderungen der Handelsposition angewandt wird. Die Berechnung dieses Verlustpotentials, das unter Annahme einer bestimmten Wahrscheinlichkeit (z.B. 98%) angegeben wird, wird auf der Basis marktorientierter Preisänderungen vorgenommen.

Valuta  Linkpfeil zum Seitenanfang
Sammelbegriff für fremde Währungen. Ferner ist "Valuta" die Bezeichnung für das Buchungsdatum der Wertpapiere nach Geschäftsabschluss an der Börse oder der Zeitpunkt, zu dem die Gutschrift bzw. Belastung auf dem Bankkonto durch die Bank erfolgt (per valuta).

Variabel verzinsliche Anleihe  Linkpfeil zum Seitenanfang
(Angelsächsisch: Floating Rate Note); Bezeichnung für Finanzierungsinstrumente, die im Gegensatz zu traditionellen Anleihen immer nur für einen bestimmten Zeitraum (zum Beispiel 3 oder 6 Monate) einen an kurzfristige Geldmarktsätze gekoppelten festen Mindestzins vorsehen.

Variabler Kurs  Linkpfeil zum Seitenanfang
An den Wertpapierbörsen werden Kurse der Aktien von großen Publikumsgesellschaften, die sogenannten Standardwerte, fortlaufend notiert. Siehe auch Fortlaufende Notierung.

Variable Notierung  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Fortlaufende Notierung.

Variation Margin  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bezeichnung für die Verrechnung der Gewinne und Verluste, die sich aus offenen Terminkontrakt- oder Optionsgeschäften aufgrund der täglichen Neubewertung der Positionen ergeben.

VDAX  Linkpfeil zum Seitenanfang
Abkürzung für DAX-Volatilitätsindex. Größe, die die durchschnittliche impliziete Volatilität ausgewählter Optionen auf den DAX angibt. D. h. der VDAX drückt die vom Terminmarkt erwartete Schwankungsbreite des DAX für eine konstante Restlaufzeit von 45 Tagen aus.

VDM  Linkpfeil zum Seitenanfang
Abkürzung für Verband Deutscher Makler.

Vega  Linkpfeil zum Seitenanfang
Dynamische Kennzahl, die zeigt, um wieviel sich der Options- bzw. Optionsscheinpreis ändert, wenn die Marktteilnehmer künftg stärkerer Kursschwankungen beim Basiswert erwarten. Konkret: wenn die implizite Volatilität sich um eine Einheit ändert. In der Literatur wird Vega auch als Kappa, Lamba oder Sigma benannt.

Venture Capital  Linkpfeil zum Seitenanfang
Auch Wagniskapital genannt. Eigenkapital, das jungen, wachstumsträchtigen (i.d.R. auch risikobehaftete) Unternehmen, die sich nicht selbst finanzieren können bzw. von Banken keine ausreichenden Kredite erhalten, zur Verfügung gestellt wird. I.d.R. stellen sog. Venture Capital Fonds das Kapital im Sinne von Beteiligungskapital zur Verfügung.
Die Rendite ist risikoadäquat entsprechend hoch.

Veräusserungsgewinn  Linkpfeil zum Seitenanfang
Realisierter, steuerfreier Gewinn aus einem Wertpapiergeschäft nach Ablauf der zwölfmonatigen Spekulationsfrist.

Verbriefungen  Linkpfeil zum Seitenanfang
Banken übertragen Ausfallrisiken auf Forderungen an eine Spezialgesellschaft, die darauf Wertpapiere begibt. Der Forderungspool wird in verschiedene Ratingklassen geteilt; die Wertpapiere an Investoren wie Kapitalanlagegesellschaften und Versicherungen verkauft. Die übertragende Bank verkauft das Risiko und muss die Forderungen daher mit weniger Eigenkapital als zuvor unterlegen. Bei syntetischen Verbriefungen werden nicht Forderungen übertragen, sondern lediglich das Risiko mit Derivaten.

Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB)  Linkpfeil zum Seitenanfang
Nach der VOB werden Bauverträge geregelt. Wichtig sind hier auch die Bestimmungen für die Gewährleistungsdauer für Bauten.

Verfall / Verfalltag  Linkpfeil zum Seitenanfang
Jede Option bzw. jeder Optionsschein hat eine begrenzte Laufzeit. Der Verfalltag ist der letzte Tag, an dem eine Option oder ein Optionsschein gehandelt wird. Es ist gleichzeitig der letzte Ausübungstag für amerikanische Optionen (american style) und der einzige Ausübungstag für europäische Optionen (european style). Die Zeit bis zu diesem Datum ist die Restlaufzeit.

Verfügbarkeit  Linkpfeil zum Seitenanfang
Eine KAG ist dazu verpflichtet, Anteile eines offenen Fonds börsentäglich zurückzunehmen. Eine Ausnahme können hier Offene Immobilienfonds bilden. Der Kunde soll jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist über sein Vermögen verfügen können. Spezielle Kündigungsfristen gibt es lediglich bei Anlagen nach dem Vermögensbildungsgesetz.

Vergleichsmiete  Linkpfeil zum Seitenanfang
Nach §2 Abs.2 MHG übersteigt die ortsübliche Vergleichsmiete nicht die üblichen Mieten. Das sind Mieten, die in der Gemeinde oder in ähnlichen Gemeinden während der letzten vier Jahre gültig waren, für nicht preisgebundenen Wohnraum in vergleichbarer Art, Größe, Ausführung, Beschaffenheit und Lage. Die Vergleichsmiete kann festgestellt werden mit Hilfe eines Mietspiegels, durch ein Gutachten, oder durch den Verweis auf drei vergleichbare Wohnungen.

Vergleichswertverfahren  Linkpfeil zum Seitenanfang
Das Vergleichswertverfahren ist eine Methode zur Immobilienbewertung. Mit diesem Verfahren wird der Verkehrswert von Gebäudeanlagen auf Grundstücken ermittelt. Auch zur Ermittlung von Bodenwerten wird diese Methode häufig angewandt. Dafür greift man auf entsprechende Bodenrichtwerte zurück. Um Grundstücke mit Gebäuden zu bewerten, werden Kaufpreise von Vergleichsobjekten herangezogen. Diese müssen in bestimmten Merkmalen mit dem zu bewertenden Gebäude übereinstimmen.

Vergleichsindex (= Benchmark = Vergleichsmaßstab)  Linkpfeil zum Seitenanfang
Die Entwicklung eines bestimmten Index, der einem Fonds als Vergleichsbasis für die Wertentwicklung dient. Ziel eines aktiv gemanagten Fonds ist es, den Vergleichsindex zu schlagen. Passiv gemanagte (Index)-Fonds sollten sich in etwa wie ihr Vergleichsmaßstab entwickeln.

Vergleichsmaßstab  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Vergleichsindex.

Verkaufsoption  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Put-Option.

Verkaufssignal  Linkpfeil zum Seitenanfang
Begriff aus der Chart-Analyse, der einem Chartanalytiker einen Hinweis zur Veräusserung eines Wertpapiers gibt. Gegenteil: Kaufssignal.

Verkaufsprospekt  Linkpfeil zum Seitenanfang

Allgemein: Für Wertpapiere, die erstmals im Inland öffentlich angeboten werden und nicht zum Handel an einer inländischen Börse zugelassen sind, muss der Anbieter einen Verkaufsprospekt veröffentlichen. Das Schriftstück muss alle Angaben enthalten, damit sich Anleger ein zutreffendes Urteil über den Emittenten und die Wertpapiere bilden können.
Investmentfonds: Das deutsche Investmentrecht schreibt vor, dass vor dem Kaufabschluss über Investmentanteile ein Verkaufsprospekt mit den Vertragsbedingungen des Investmentfonds ausgehändigt werden muss. Der Inhalt des Verkaufsprospekts ist durch das KAGG genau festgelegt. Er enthält alle Angaben, die für die Beurteilung einer Anlage in Investmentfonds von wesentlicher Bedeutung sind.
Verkehrswert
Der Verkehrswert kann mit Hilfe des Vergleichswertverfahrens oder anderen Methoden der Immobilienbewertung ermittelt werden. Es ist der Preis für ein Grundstück, der erzielt werden könnte, zum Zeitpunkt der Ermittlung und im gewöhnlichen Geschäftsverkehr. In die Ermittlung des Verkehrswertes werden auch die tatsächlichen Eigenschaften, die sonstige Beschaffenheit und die Lage des Grundstückes, ohne Rücksichten auf persönliche oder ungewöhnliche Verhältnisse einbezogen.

Verlustzuweisung  Linkpfeil zum Seitenanfang
Steuerliche Zurechnung von Verlusten. Kapitalanleger, die in einen geschlossenen Fonds investieren, können sowohl tatsächliche Verluste als auch reine Buchverluste (insbesondere Abschreibungen) geltend machen. Im Ergebnis sparen die Anleger Einkommensteuer.

Vermögensaufstellung  Linkpfeil zum Seitenanfang
Teil des Rechenschafts- und Halbjahresberichts, aus dem Aufteilung und Veränderung des Fondsvermögens hervorgehen.

Verrechnungsscheck  Linkpfeil zum Seitenanfang
Scheck, auf dem die Vorderseite mit dem Vermerk "Nur zur Verrechnung" gekennzeichnet ist. Ein Verrechnungsscheck darf von der auf dem Scheck genannten bezogenen Bank nicht bar eingelöst werden, sondern wird nur im Wege der Gutschrift eingelöst. Gegenteil: Barscheck.

Verschuldungsgrad  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bilanzkennzahl, die die Abhängigkeit eines Unternehmens von externen Gläubigern angibt. Ein hoher Verschuldungsgrad kennzeichnet eine Hohe Abhängigkeit und umgekehrt. Der Verschuldungsgrad errechnet sich aus dem Fremdkapital im Verhältnis zum Eigenkapital . Er darf jedoch nie isoliert betrachtet werden, da bei Berücksichtigung des Leverage-Effektes unter bestimmten Voraussetzungen aus Rentabilitätsgründen ein höherer Verschuldungsgrad positiv beurteilt werden kann.

Versorgungswert  Linkpfeil zum Seitenanfang
Hierunter versteht man eine Aktiengesellschaft, die in der Energiebranche tätig ist, wie z.B. Stromwerke, etc.

Vertikaler Spread  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bei einem vertikalen Spread sind die gleichzeitig ge- und verkauften Optionen vom gleichen Typ (gleiche Laufzeit), allerdings mit unterschiedlichen Basispreisen bewertet.

Vertragsbedingungen  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bevor eine Investmentgesellschaft Anteile eines Fonds ausgeben darf, müssen die Vertragsbedingungen eines Fonds vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen genehmigt werden. Die Vertragsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen Anleger und KAG.

Vertretbare Wertpapiere  Linkpfeil zum Seitenanfang
Vertretbare Wertpapiere stellen Wertpapiere dar, die untereinander ausgetauscht werden können, ohne dass es dabei zu einer Schädigung des Gläubigers kommt. Hierbei muss es sich um Aktien gleichen Wertes und gleicher Art handeln. Sowohl Inhaberaktien als auch Namensaktien sind vertretbare Wertpapiere.

Vertriebszulassung  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bevor ausländische Fondsanteile in Deutschland öffentlich zum Vertrieb angeboten werden können, muss die Investmentgesellschaft das Anzeigeverfahren für den öffentlichen Vertrieb beim Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen ordnungsgemäß durchlaufen haben.

Verwaltungsaktie  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Vorratsaktie.

Verwaltungskosten  Linkpfeil zum Seitenanfang
Nach § 26 der II. BV sind Verwaltungskosten die Kosten der zur Verwaltung des Gebäudes oder der Wirtschaftseinheit erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen, die Kosten der Aufsicht sowie der Wert der vom Vermieter persönlich geleisteten Verwaltungsarbeit. Zu den Verwaltungskosten gehören auch die Kosten für die gesetzlichen oder freiwilligen Prüfungen des Jahresabschlusses und der Geschäftsführung.

Verwaltungsvergütung / -gebühr   Linkpfeil zum Seitenanfang
Auch Managementgebühr oder angelsächsisch management fee genannt. Die Vergütung, die die KAG für die Verwaltung eines Fonds erhält. Die Höhe der Verwaltungsvergütung ist in den "Besonderen Vertragsbedingungen" im Verkaufsprospekt geregelt. Die Gebühr wird nicht dem Anleger, sondern dem Fonds belastet. Siehe auch Depotbankgebühr.

Verwässerungsschutz  Linkpfeil zum Seitenanfang
Oftmals ist die Option bzw. der Optionsschein gegen Preisänderungen aus Kapitalmaßnahmen geschützt.

Vinkulierte Namensaktie  Linkpfeil zum Seitenanfang
Sonderform der Namensaktie, bei der übertragung des Eigentumsrechtes ist zusätzlich die Zustimmung der Aktiengesellschaft erforderlich. Solche vinkulierte Namensaktien werden häufig zu dem Zweck ausgegeben, ein Unternehmen vor überfremdung zu schützen oder die übernahme durch unliebsame Konkurrenten zu verhindern.

Vinkuliertes Namenspapier  Linkpfeil zum Seitenanfang
Diese Form von Namenspapier bedarf zur übertragung an einen Dritten der Zustimmung des Emittenten.

Volatilität  Linkpfeil zum Seitenanfang
Schwankungsbereich von Basiswerten während eines bestimmten Zeitraums. Die Volatilität ist eine mathematische Größe (siehe auch Standardabweichung) für das Maß des Risikos einer Kapitalanlage. Bei Fonds wird zum Beispiel ein Durchschnittswert für die Entwicklung in einem Monat gebildet. Die Schwankungen dieses Werts werden als Standard genommen und gemessen, wie weit sich der Fonds in einem Monat von diesem Durchschnittswert entfernt hat. Man errechnet also die Schwankungsbreite um den Mittelwert herum. Je größer diese Schwankungsbreite ist, um so volatiler und damit risikoreicher ist ein Fonds. Eine weitere Messgröße für das Risiko ist beispielsweise der "Maximale Verlust".
Weitere Begriffe: Bewertungsmodelle, Vega.

Volksaktie  Linkpfeil zum Seitenanfang
Aktien, die durch Privatisierung des Bundesvermögens entstanden sind und weit gestreut zu Vorzugskonditionen "unter das Volk", also unter einem breiten Personenkreis plaziert wurden.

Vollfinanzierung  Linkpfeil zum Seitenanfang
Von einer Vollfinanzierung spricht man normalerweise dann, wenn die Gestehungskosten einer Immobilie ohne Eigenmittel (Eigenkapital), d.h. zu 100% fremdfinanziert werden. Die Kreditinstitute verlangen dann aber häufig andere Sicherheiten.

Vollgeschoss  Linkpfeil zum Seitenanfang
Die Festsetzung der Vollgeschosse im Bebauungsplan ermöglicht es, auf die Höhe der baulichen Anlagen Einfluß zu nehmen. Die kann erforderlich sein, um das Ortsbild zu gestalten, ein Baugebiet zu dimensionieren oder um ein stadtklimatisch notwendige Durchlüftung eines Gebietes nicht zu verhindern. Regelungen im Bebauungsplan hinsichtlich der Zahl der Vollgeschosse betreffen das Maß der baulichen Nutzung. Der Begriff des Vollgeschosses ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Als Vollgeschoß gelten Geschosse, die nach landesrechtlichen Vorschriften Vollgeschosse sind oder auf deren Zahl angerechnet werden.

Vollmacht  Linkpfeil zum Seitenanfang
Man unterscheidet zwischen

der Handlungsvollmacht, die den Bevollmächtigten zur Erledigung bestimmter Rechtsgeschäfte berechtigt und
der Generalvollmacht, die ihn zur Erledigung aller Rechtsgeschäfte berechtigt.
Vollmachtstimmrecht
Jeder Inhaber von Stammaktien besitzt ein Stimmrecht in der Hauptversammlung (HV). Er kann aber einen Dritten, z.B. ein Kreditinstitut bevollmächtigen, für ihn das Stimmrecht in der HV auszuüben.

Volume  Linkpfeil zum Seitenanfang
Umsatz aller getätigten Geschäfte für einen Rohstoff. Ein Geschäft beinhaltet einen Kauf und Verkauf zusammen.
Angelsächsische Bezeichnung für das Volumen, also den Umsatz an einer Wertpapierbörse.
Voranfrage
Zur Voranfrage bedarf es eines schriftlichen Antrags. Die Voranfrage dient zur Klärung von Einzelfragen im Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben, noch bevor der Bauantrag gestellt wird. Dies können z.B. Fragen sein zur Gewährung von Ausnahmen, zur Verwendung bestimmter Baumaterialien, zur überbaubaren Grundstücksfläche bis hin zu Gestaltungsfragen. Die Voranfrage ist immer dann empfehlenswert, wenn irgendwelche Zweifel an der Zulässigkeit des geplanten Bauvorhabens bestehen. Stehen öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht im Wege, wird wie bei der Baugenehmigung ein Vorbescheid erteilt, welcher befristet ist. Wird ein Bauantrag innerhalb der Geltungsdauer gestellt, so kann die Genehmigungsbehörde die im Vorbescheid geklärten Fragen im Baugenehmigungsverfahren nicht anders bewerten.

Vorbörse  Linkpfeil zum Seitenanfang
Wertpapierhandel vor der offiziellen Börseneröffnung und außerhalb der Verantwortung der Börse. Er findet im wesentlichen unter Banken telephonisch und fernschriftlich statt und lässt schon auf die Entwicklung des eigentlichen Börsentages schließen.

Vorfälligkeitsentschädigung  Linkpfeil zum Seitenanfang
Diese Entschädigung muss vom Darlehensnehmer an das Kreditinstitut bezahlt werden, wenn er den Darlehensbetrag vor Ablauf der Darlehenslaufzeit zurückbezahlt. Das Kreditinstitut lässt sich so für die fehlenden zukünftigen Zinszahlungen entschädigen.

Vorkaufsrecht  Linkpfeil zum Seitenanfang
Wer das Recht auf Vorkauf einer Immobilie eingeräumt bekommen hat, kann dies ausüben, sobald derjenige, der es ihm eingeräumt hat, mit einem Dritten einen Kaufvertrag über die Wohnung geschlossen hat. Das Vorkaufsrecht kann entweder vertraglich eingeräumt worden sein, als rein schuldrechtliches Vorkaufsrecht, oder aber als sogenanntes dingliches Vorkaufsrecht auch in das Grundbuch eingetragen worden sein.

Vorlaufzeit  Linkpfeil zum Seitenanfang
Die Zeit von heute bis zum Anpassungstermin Ihrer bestehenden Immobilienfinanzierung.

Vorratsaktie  Linkpfeil zum Seitenanfang
Auch Verwaltungsaktien genannt. Bezeichnung für Aktien, die Aufgrund eines eingeräumten Rechts im Zuge einer Neuausgabe von Aktien von einem Dritten (Bankenkonsortium, Vermögensverwalter) für Rechnung der Aktiengesellschaft übernommen werden und bis zu einer gegenteiligen Entscheidung durch die AG, nicht auf den Markt gelangen. Dabei haftet der Dritte für die Einlage.

Vorstand  Linkpfeil zum Seitenanfang
Neben Hauptversammlung und Aufsichtsrat einer der drei Organe der Aktiengesellschaft. Er wird vom Aufsichtsrat auf maximal 5 Jahre bestellt. Seine Hauptaufgaben bestehen in der Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft nach außen.

Vorzugsaktie  Linkpfeil zum Seitenanfang
Aktie, mit der i.d.R. vom Inhaber kein Stimmrecht auf der Hauptversammlung ausgeübt werden kann. Häufig besitzen Vorzugsaktien allerdings Sonderrechte wie z.B. eine bevorzugte, also höhere Dividendenzahlung . Gegenteil: Stammaktie.

Vorzugsdividende  Linkpfeil zum Seitenanfang
Die besondere, dem Inhaber von Vorzugsaktien gewährte Dividende, die in einer Dividendengarantie, aber auch aus einer gegenüber den Stammaktien mit einem zusätzlichen Bonus versehenen Ausschüttung bestehen kann.




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